Richtlinien, Grenzen & Ausnahmen

Diese Seite informiert über die wichtigsten Regeln, Ausnahmen und Grenzen der Vignettenpflicht in Österreich. Zur Auswahlmatrix

Grenzen und Ausschlüsse

Befreiungen von der Vignettenpflicht

FahrzeugkategorieBefreit?GrundlageNachweis
Polizeifahrzeuge✓ JaBundesstraßengesetzDienstliches Kennzeichen
Feuerwehrfahrzeuge✓ JaBundesstraßengesetzDienstliches Kennzeichen
Rettungsfahrzeuge✓ JaBundesstraßengesetzDienstliches Kennzeichen
Bundesheersfahrzeuge✓ JaBundesstraßengesetzMilitärisches Kennzeichen
Fahrzeuge mit BehindertenausweisTeilweiseBehinderteneinstellungsgesetzGültiger Ausweis
Landwirtschaftliche Fahrzeuge✓ JaKraftfahrgesetzEntsprechendes Kennzeichen
Fahrzeuge über 3,5 t✓ Ja (GO-Box)BundesstraßengesetzGO-Box erforderlich
Diplomatische Fahrzeuge✓ JaWiener ÜbereinkommenDiplomatisches Kennzeichen
Elektrofahrzeuge✗ NeinKeine SonderregelungVignette erforderlich
Hybridfahrzeuge✗ NeinKeine SonderregelungVignette erforderlich
Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen✗ NeinVignettenpflicht giltVignette erforderlich
Wohnmobile bis 3,5 t✗ NeinWie Pkw behandeltPkw-Vignette erforderlich

Strafen und Konsequenzen

VerstoßErsatzmautStrafrahmenHinweis
Fahrt ohne gültige Vignette€ 120 (sofort)Bis € 3.000Bei Nichtbezahlung Strafverfahren
Beschädigte/unleserliche Vignette (Klebevignette)€ 120Bis € 3.000Nur für alte Klebevignetten relevant
Vignette auf falschem Fahrzeug€ 120Bis € 3.000Vignette muss zum Kennzeichen passen
Gefälschte VignetteStrafrechtlichUrkundenfälschung

Beschwerden und Einsprüche

Wenn Sie eine Ersatzmaut oder Strafe erhalten haben und diese anfechten möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Schriftlicher Einspruch: Richten Sie Ihren Einspruch schriftlich an die ASFINAG (Schriftform empfohlen)
  2. Frist: Einspruch innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung
  3. Angaben: Kennzeichen, Datum und Uhrzeit des Vorfalls, Begründung, Nachweise
  4. Nachweise: Kaufbestätigung der Vignette, Fahrzeugschein, ggf. Fotos
  5. Kontakt ASFINAG: Schreiben an ASFINAG, Rotenturmstraße 5-9, 1010 Wien
  6. E-Mail: [email protected]
  7. Telefon: +43 (0)50108-10000 (Mo–Fr, 8:00–18:00 Uhr)
  8. Bearbeitungszeit: In der Regel 4–8 Wochen

Wichtig: Diese Informationen dienen nur der Orientierung. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die ASFINAG oder einen Rechtsanwalt.